ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeiner Hinweis
1. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen, auch den künftigen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unsere
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich
zu bestätigen. Die Änderung dieser Formbestimmung bedarf ebenfalls der Schriftform. Dieses gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen,
Zusicherungen.
2. Sofern Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers entgegenstehen, erkennen wir diese nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen stehender oder von unseren
Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Geltung
Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Verkaufsbedingungen einverstanden*. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, finden keine Anwendung. Bestellungen führen nur im Falle ihrer Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu einem wirksamen Vertrag. Die Bestellung des Kunden betrifft allein die Lieferung von Waren, nicht dagegen deren Einbau, außer dies wurde explizit im Kaufvertrag vereinbart. Die Vertragsposition: Beckenrandsteine Verlegung, beinhaltet nicht das Verfugen und den Zuschnitt der Beckenrandsteine, dies ist je nach Randsteinart ein Mehraufwand. Dieser wird separat berechnet zum jeweiligen Stundensatz von Firma 3raumgarten.
* Eine Vertrags Unterschrift ist bindend.
3. Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise gelten ab Werk La Fouillouse (Frankreich) und schließen Versandkosten nicht mit ein, außer sie wurden explizit im Kaufvertrag aufgeführt. Wurde im Kaufvertrag keine andere Regelung vereinbart, so hat der Kunde bei Vertragsabschluss eine Anzahlung der Waren in Höhe von 100% bei Bestellung zu leisten. Bestellung erfolgt nach Erhalt der Anzahlung. Installationskosten werden mit 20% bei Bestellung der Waren, 70% bei Betonarbeiten und 10% bei Fertigstellung berechnet.
3.1 Barkauf
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware in Bar ohne Abzug fällig.
3.2 Rechnungen
Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.
3.3 Anmerkung
Der Verkäufer kann bei nicht vertragsmäßiger Zahlung die Ware einstweilen zurücknehmen oder die Herausgabe verlangen.
4. Lieferung
Liefertermine und -fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Anlieferung der bestellten Waren problemlos möglich ist. Transportschäden sind bei der Entladung dem Spediteur, anzuzeigen. Im Falle einer durch den Kunden verursachten Verzögerung verlängern sich etwaige Lieferfristen entsprechend; Liefertermine verschieben sich in diesem Fall ebenfalls entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Verzögerungen von dem vom Kunden zu beauftragenden Beförderer zuzurechnen sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt einschließlich Arbeitskämpfe und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches des Verkäufers befinden, berechtigen ebenfalls zu einer entsprechend späteren Lieferung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
5. Farb- Struktur- und Maßabweichungen
Alle Baustoffe, Abdeckungen, Plastikelemente, Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die wir
bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und
Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal und stellen keinen
Mangel dar. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen
Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind
deshalb gemäß der Verkaufsbedingungen unserer Lieferwerke und Lieferanten kein Grund zur Beanstandung. Kunst- und Natursteine
können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene
Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware nicht übernommen werden. Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler (z.B.
Einschlüsse…), die in der Natur des Gesteines liegen, sowie Maßabweichungen, welche ein genaues Passen und ein richtiges
Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten. Fachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen loser Adern oder Stiche und deren
Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall
zu Beanstandungen oder Mängelrügen. Hinsichtlich der Dicke ist zu dem vorgeschriebenem Maß eine Toleranz von + oder – 3 mm zu gewähren.
Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Abnahme unserer Leistungen / Gefahrenübergang
6.1. Nach Auftragsdurchführung machen wir dem Auftraggeber über die Fertigstellung unserer Leistungen Mitteilung. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen
unwesentlicher Mängel kann Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen nicht
innerhalb einer von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
6.2. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
7. Mängelhaftung
Im Falle eines Mangels der Kaufsache ist der Verkäufer zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt; die Entscheidung hierüber liegt bei dem Verkäufer.
7.1. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers soll vermeiden, dass Mängel sich
vertiefen, zu weiteren Mängeln oder Folgeschäden führen. Hierzu sollte der Auftraggeber sich an die Anweisungen des Verkäufers halten.
7.2. Soweit ein Mangel an unserer Werkleistung vorliegt, können wir den Anspruch des Auftraggebers auf mindestens drei Nacherfüllungsversuche nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes erbringen.
7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Besteller nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt). Das Rücktrittsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn der Rücktritt in Anbetracht der Folgen der Rückabwicklung unangemessen wäre. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Falls der Hersteller gegenüber dem Endkunden eine Herstellergarantie gegeben hat, gilt diese neben den Gewährleistungsrechten.
8. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Etwaige Sicherheitshinweise des Herstellers und/oder des Verkäufers sind zu beachten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers gegründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
10. Datenschutz
Mit Bestellung wird der Verkäufer berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern, zu verarbeiten und insoweit an Dritte weiterzugeben, als dies für die Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist. Dies beinhaltet auch im Falle einer eventuellen Kreditprüfung den Datenabtausch mit anderen Konzernhandelsunternehmen, Auskunfteien oder der Schufa. Alle persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Zur Schriftform zählt auch die Übermittlung Brief; die elektronische Form ist dagegen ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge oder dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unwirksam sein bzw. werden, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Ganzen nicht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist, und der ersetzten Regelung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
September 2021